Was ist das Frauenhaus?

Frauen ab 18 Jahren und ihre Kinder finden im Frauenhaus Winterthur Schutz vor Gewalt und Beratung, wenn sie in der Partnerschaft oder in der Familie körperliche, psychische, sexuelle oder ökonomische Gewalt erleben.

Das Frauenhaus Winterthur hat acht Zimmer. Aus Sicherheitsgründen ist unsere Adresse geheim. Alle Mitarbeiterinnen stehen unter Schweigepflicht.

Wir nehmen rund um die Uhr gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder auf oder beraten Sie am Telefon, welche Schritte Sie einleiten können, wenn Sie selbst von Gewalt betroffen sind oder jemanden kennen.

Zögern Sie nicht, rufen Sie uns an: 052 213 08 78.

Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt liegt vor, wenn eine Person in einer bestehenden oder einer aufgelösten familiären oder partnerschaftlichen Beziehung in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität verletzt oder gefährdet wird (Gewaltschutzgesetz Kanton Zürich).

Das Frauenhaus Winterthur schützt Frauen und ihre Kinder vor weiterer körperlicher, psychischer, sexueller oder ökonomischer Gewalt in der Partnerschaft oder in der Familie.

Leben im Frauenhaus

Das Frauenhaus funktioniert ähnlich wie eine grosse Wohngemeinschaft. Jede Frau bewohnt ein eigenes Zimmer. Es gibt insgesamt acht Zimmer. Küche, Badezimmer und Wohnzimmer werden gemeinsam benutzt. Für die Kinder steht ein Spielzimmer bereit. Das Kochen und Putzen teilen sich die Frauen auf.

Die Bewohnerinnen und auch ihre Kinder werden von Fachfrauen beraten und im Alltag unterstützt.

Jede Frau hat einen eigenen Hausschlüssel und kann sich frei bewegen. Die Adresse muss jedoch geheim gehalten werden und Besuche müssen entsprechend ausserhalb des Hauses stattfinden. Drogen- und Alkoholkonsum sind im Frauenhaus verboten.

Kinder und Jugendliche im Frauenhaus

Wenn Gewalt in der Familie vorkommt, sind immer auch die Kinder betroffen. Es ist deshalb wichtig, dass Mütter sich selbst und ihre Kinder vor weiterer Gewalt schützen.

Das Frauenhaus Winterthur steht Kindern und Jugendlichen jeden Alters offen, wenn sie zusammen mit ihren Müttern kommen. Bei Teenagern über 14 Jahre besprechen wir zuerst mit der Mutter und den Kindern, ob das Frauenhaus die passende Lösung ist.

Jede Mutter und jedes Kind hat eine eigene Beraterin. Mit ihr wird die familiäre Situation besprochen und die Kontakte zum Kindergarten/zur Schule und zum Vater geregelt.

Im Frauenhaus gibt es keine interne Kinderbetreuung. Für Kleinkinder können wir Kontakte zu Spielgruppen und Krippen organisieren. Grössere Kinder besuchen nach einer kurzen Eingewöhnung ganz normal in Winterthur den Kindergarten oder die Schule. Einmal pro Woche nehmen alle Kinder an einem Spielnachmittag teil. Die Mütter und ihre Kinder werden von einer Sozialpädagogin im Alltag begleitet.

Nach dem Frauenhausaufenthalt vernetzen wir die Mütter und die Kinder mit Fachstellen und Beratungsangeboten.

Impressionen

Wichtige Fragen

Wer kann ins Frauenhaus kommen?

Frauen ab 18 Jahren, die von Gewalt in der Partnerschaft oder in der Familie betroffen sind, finden alleine oder mit ihren Kindern im Frauenhaus Schutz und Beratung. Sie müssen in der Lage sein, ihren Alltag und den Alltag mit ihren Kindern selbstständig zu bewältigen.
Wir nehmen keine Frauen auf, die Drogen konsumieren oder obdachlos sind.
Frauen im Rollstuhl können wir leider nicht beherbergen, da unser Haus sehr viele Treppen hat.

Kann ich meine Kinder mitbringen?

Wenn Gewalt in der Familie vorkommt, sind immer auch die Kinder betroffen. Es ist wichtig, dass Sie die Kinder mitbringen.
Bei Teenagern über 14 Jahre besprechen wir zuerst mit Ihnen und mit Ihren Kindern, ob das Frauenhaus die passende Lösung ist.

Mit welchen Fragen können mir die Beraterinnen helfen?

Ihre Sicherheit und die Ihrer Kinder sowie der Schutz vor weiterer Gewalt haben oberste Priorität. Wir können Sie in rechtlichen Fragen beraten bei einer möglichen Trennung; Sie können mit uns Erziehungsprobleme oder gesundheitliche Fragen bezüglich Ihrer Kinder besprechen; Wir werden mit Ihnen Ihre finanzielle und berufliche Situation klären und Sie bei der Wohnungssuche begleiten.

Wie komme ich ins Frauenhaus?

Rufen Sie uns zuerst an. Wir besprechen mit Ihnen am Telefon, ob das Frauenhaus der richtige nächste Schritt für Sie ist. Wenn Sie bei uns eintreten möchten, holen wir Sie an einem vereinbarten Treffpunkt in Winterthur ab.

Was kostet das Frauenhaus?

In den meisten Fällen werden die Tagestaxen vom Frauenhaus von einer Opferhilfestelle und/oder von der Gemeinde übernommen. Wenn Sie erwerbstätig sind, Vermögen haben oder IV/AHV/ALV-Gelder beziehen, müssen Sie möglicherweise einen Teil des Aufenthaltes selber bezahlen. Bitte besprechen Sie die Situation direkt mit uns.

Ich spreche wenig Deutsch. Wie kann ich mich im Frauenhaus verständigen?

Unser Team spricht verschiedene Sprachen und arbeitet, wenn nötig, mit Übersetzerinnen.

Wie kann mich das Frauenhaus vor weiterer Gewalt schützen?

Unsere Adresse ist geheim und unser Haus gesichert. Wir besprechen mit Ihnen ausserdem individuelle Sicherheitsmassnahmen und Kontaktregeln.

Was nehme ich mit, wenn ich ins Frauenhaus komme?

Ausweise/Pass/Krankenkassenkarte/Arztzeugnisse
Geld/Schmuck
Kleider/persönliche Sachen/Medikamente
Lieblingsspielzeug der Kinder

Muss ich mich von meinem Mann trennen, wenn ich ins Frauenhaus komme?

Wir versuchen Sie darin zu unterstützen, den bestmöglichen Ausweg aus der Gewaltsituation und den bestmöglichen Weg für Ihre Zukunft zu finden. Wie dieser aussehen soll, entscheiden Sie selbst.

Gewalt gegen Frauen und Kinder ist keine Ausnahme.
Sie sind nicht alleine. Rufen Sie uns an!

052 213 08 78
info@frauenhaus-winterthur.ch

Hilfe kennt keine Grenzen. 
Wir sprechen deine Sprache.

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L'aide ne connaît pas de frontières.
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