Wenn Sie und Ihre Kinder vor Bedrohung und Gewalt in Ehe oder Partnerschaft flüchten müssen
Im Frauenhaus finden Sie und Ihre Kinder:
- eine sichere, vorübergehende Wohnmöglichkeit
- Schutz vor weiterer Gewalt
Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie bei:
- der Suche nach Auswegen aus der Gewaltbeziehung
- der rechtlichen Absicherung
- den nötigen Formalitäten
- der Tagesstruktur und Freizeitgestaltung mit Ihren Kindern
- der Wohnungssuche
- Kontakten zu anderen Fachstellen
Die Kinder erhalten:
- Unterstützung und Beratung
- die Möglichkeit, ihre eigenen Erfahrungen aufzuarbeiten
- Kontakte zu Schule / Kindergarten
Sie erreichen uns telefonisch Tag und Nacht. Die Adresse des Frauenhauses ist geheim.
Nach Möglichkeit nehmen Sie bitte mit:
- Ausweis / Pass / Krankenkassenkarten / Arztzeugnisse
- Geld / Schmuck
- Kleider / persönliche Sachen
- Lieblingsspielzeug der Kinder
Wenn Sie sich in einer akuten Gewaltsituation befinden, rufen Sie die Polizei an: Notruf 117
Die Polizei kann:
- bei akuter Gewalt einschreiten
- den Täter sofort für 14 Tage aus der Wohnung weisen
- dem Täter verbieten, gewisse Gebiete zu betreten und/oder mit
- Ihnen oder Ihren Kindern in Kontakt zu treten
Dank den Schutzmassnahmen können Sie und Ihre Kinder zu Hause bleiben und die nächsten Schritte planen.
Wenn Sie oder Ihr Kind körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erleben oder wiederholt verfolgt und belästigt werden, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle
In einer Beratungsstelle erhalten Sie kostenlos psychologische, juristische und soziale Beratung.
- In Winterthur: Frauen-Nottelefon 052 213 61 61
- In Zürich: bif 044 278 99 99
- In Frauenfeld: Beratungsstelle 052 720 39 90
Frauenhäuser im Kanton Zürich:
- Frauenhaus Winterthur: 052 213 08 78
- Frauenhaus Zürich: 044 350 04 04
- Frauenhaus Violetta Zürich: 044 291 08 70
- Frauenhaus Zürcher Oberland: 044 994 40 94